Hausordnung für das Gemeindehaus Alt-Marzahn 61

Die Evangelische Kirchengemeinde Berlin - Marzahn möchte allen Nutzern einen harmonischen und friedlichen Aufenthalt in diesem Gebäude ermöglichen. Dazu ist es nötig, die folgende Hausordnung zu berücksichtigen:

  1. Gemeindeglieder und andere Nutzer pflegen im Umgang miteinander die Regeln gegenseitiger Achtung. Sie nehmen Rücksicht auf die, die sich in den anderen Räumen aufhalten bzw. in den umliegenden Wohngebäuden gestört werden könnten.
  2. Das Gemeindehaus ist ein Nichtraucherhaus. Auf dem Hof darf an den dafür vorgesehenen Stellen geraucht werden. In der Nähe des ehemaligen Schuppens ist das Rauchen zu unterlassen.
  3. Fahrräder sind im Fahrradständer auf dem Hof abzustellen.
  4. Auf dem Hof dürfen Benutzer nur zum Be- und Entladen kurzzeitig parken.
    Das Auto des Pfarrers darf auf dem Hof abgestellt werden, ebenso dürfen Behinderte hier parken. Das Hoftor ist geschlossen zu halten.
  5. Vor 8.00 Uhr und nach 22.00 Uhr ist Lärm im Gemeindehaus und auf dem Hof zu vermeiden. Das Abspielen von Tonträgern und das Musizieren darf in dieser Zeit nur in Zimmerlautstärke erfolgen (Fenster schließen).
  6. Für jede Veranstaltung im Gemeindehaus ist ein Verantwortlicher zu benennen. Dieser hat sämtliche Veränderungen zu und während der Nutzung des Hauses mit dem Vertreter des Gemeindekirchenrates abzustimmen (ausgenommen das Verändern von Tischen und Stühlen).
  7. Einrichtungsgegenstände, Möbel, Küchengeräte und - Spülen sind im Gemeindehaus zu belassen und im sauberen Zustand zu hinterlassen.
    Toiletten und Waschbecken sind sauber zu halten. Es ist alles zu vermeiden, was zur Verstopfung der Abflussleitungen fuhren könnte. Abfalle können in den dafür vorgesehenen Behältern wie der Mülltonne am Grundstückseingang entsorgt werden. Sind während der Nutzung des Gemeindehauses Schäden entstanden, melden Sie diese bitte im Gemeindebüro oder dem geschäftsführenden Pfarrer.
  8. Unfälle und Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung des Hauses entstehen, gehen zu Lasten des Nutzers.
  9. Ausnahmeregelungen trifft der Gemeindekirchenrat.

Diese Hausordnung tritt am 1.01. 2008 in Kraft.
Der Gemeindekirchenrat

Im Auftrag