- Gemeindeglieder und andere Nutzer pflegen im Umgang miteinander
die Regeln gegenseitiger Achtung. Sie nehmen Rücksicht auf die, die
sich in den anderen Räumen aufhalten bzw. in den umliegenden
Wohngebäuden gestört werden könnten.
- Das Gemeindehaus ist ein Nichtraucherhaus. Auf dem Hof
darf an den dafür vorgesehenen Stellen geraucht werden. In der Nähe
des ehemaligen Schuppens ist das Rauchen zu unterlassen.
- Fahrräder sind im Fahrradständer auf dem Hof abzustellen.
- Auf dem Hof dürfen Benutzer nur zum Be- und Entladen
kurzzeitig parken.
Das Auto des Pfarrers darf auf dem Hof abgestellt werden, ebenso
dürfen Behinderte hier parken. Das Hoftor ist geschlossen zu halten.
- Vor 8.00 Uhr und nach 22.00 Uhr ist Lärm im Gemeindehaus
und auf dem Hof zu vermeiden. Das Abspielen von Tonträgern und das
Musizieren darf in dieser Zeit nur in Zimmerlautstärke erfolgen
(Fenster schließen).
- Für jede Veranstaltung im Gemeindehaus ist ein Verantwortlicher
zu benennen. Dieser hat sämtliche Veränderungen zu und während der
Nutzung des Hauses mit dem Vertreter des Gemeindekirchenrates
abzustimmen (ausgenommen das Verändern von Tischen und Stühlen).
- Einrichtungsgegenstände, Möbel, Küchengeräte und - Spülen sind
im Gemeindehaus zu belassen und im sauberen Zustand zu hinterlassen.
Toiletten und Waschbecken sind sauber zu halten. Es ist alles zu
vermeiden, was zur Verstopfung der Abflussleitungen fuhren könnte.
Abfalle können in den dafür vorgesehenen Behältern wie der Mülltonne
am Grundstückseingang entsorgt werden. Sind während der Nutzung des
Gemeindehauses Schäden entstanden, melden Sie diese bitte im
Gemeindebüro oder dem geschäftsführenden Pfarrer.
- Unfälle und Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung des
Hauses entstehen, gehen zu Lasten des Nutzers.
- Ausnahmeregelungen trifft der Gemeindekirchenrat.
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