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3.11. Wahl des Gemeindekirchsenrates

Am 3. November 2019 finden in allen Kirchengemeinden in unserer Landeskirche wieder Wahlen zu den Gemeindekirchenräten statt.

Was sind die Aufgaben des Gemeindekirchenrates?
Zu den Aufgaben gehören

  • die Förderung der Gemeindegruppen sowie das Zusammenkommen der Gemeinde,
  • die Verantwortung für die schriftgemäße Verkündigung des Evangeliums in Gottesdiensten und Andachten gemeinsam mit der Pfarrperson,
  • die Sorge für ein gedeihliches Miteinander der Haupt- und Ehrenamtlichen Mitarbeitenden,
  • die Bewahrung der kirchlichen Gebäude,
  • die Finanzplanung und Vermögensverwaltung.

 

Wie setzt sich der Gemeindekirchenrat zusammen?
Der Gemeindekirchenrat einer Kirchengemeinde besteht aus einer festgelegten Anzahl von Mitgliedern, den sogenannten „Ältesten“ sowie der Pfarrperson. Alle drei Jahre wird die Hälfte dere Ältesten von den Gemeindemitgliedern für sechs Jahre gewählt und arbeiten ehrenamtlich. Ab 16 Jahren kann sich ein Gemeindemitglied zur Wahl aufstellen lassen

Jeder Gemeindekirchenrat wählt aus seiner Mitte jemanden für den Vorsitz sowie eine Stellvertretung. Es gibt Ersatzälteste als Stellvertreter. Daneben gehört dem Gemeindekirchenrat die/der Vorsitzende des Gemeindebeirates mit beratender Stimme an. Im Gemeindekirchenrat zeigt sich: Demokratisch gestalten wir Kirche vor Ort.

Das Wahllokal im Gemeindehaus (Alt Marzahn 61, 12685 Berlin) ist von 10 bis 17 Uhr geöffnent.