Zur Hauptnavigation springen Zur Suche springen Zum Inhalt springen
RSSPrint

ab 01.04. - Änderung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Wir dürfen ausdrücklich die Gottesdienste so halten, wie wir das bisher tun. Kirchenmusik und Sologesang aus der „Ferne“ sind gestattet, Gemeindegesang verboten, so ist es dem Schreiben des Ordnungsamtes vom 29.01.21 zu entnehmen.

Das Schreiben des Bezirksamtes von Marzahn-Hellersdorf vom 29.01.2021 finden die hier.
Die Zweite SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (vom 1. April 2021) finden sie hier oder in diesem Link.

Die sonntäglichen Gottesdienste werden mit begrenzter Teilnehmeranzahl und unter Beachtung des gegenwärtig geltenden Rahmenhygienekonzeptes der Landeskirchen (EKBO) weiterhin stattfinden.