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RSSPrint

ab 18.06. - neue (3.) Infektionsmaßnahmenschutzverordnung

Ab dem 18. Juni tritt die neue Infschmv in Kraft

Ab dem 18. Juni, und bis zunächst zum 11. Juli, wird die Dritte SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft treten. Mit ihr vollzieht der Berliner Senat einen weiteren Öffnungsschritt und reagiert damit auf die seit mehreren Wochen sinkenden Neuinfektionszahlen.

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Die sonntäglichen Gottesdienste werden mit begrenzter Teilnehmeranzahl und unter Beachtung des gegenwärtig geltenden Rahmenhygienekonzeptes (für Gottesdienste im Innenraum) der Landeskirchen (EKBO) weiterhin stattfinden.
Auch die Chohrproben der Ökumenischen Kantorei (in Präsenz) finden wieder statt.