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RSSPrint

am 19.05. - Maßnahmen des IfSG treten außer Kraft

Es gilt die Zweite SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung von Berlin gibt bekannt, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzgesetzes am 19. Mai 2021 im Land Berlin außer Kraft treten. Die Zweite SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (vom 14. Mai 2021) finden sie hier oder in diesem Link.

Die sonntäglichen Gottesdienste werden mit begrenzter Teilnehmeranzahl und unter Beachtung des gegenwärtig geltenden Rahmenhygienekonzeptes der Landeskirchen (EKBO) weiterhin stattfinden.

Auch die Chohrproben der Ökumenischen Kantorei (in Präsenz) finden wieder statt.